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Eheschliessung
Fachdienst 1.3
Ganz ohne Formulare geht es nicht ...
Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Ehe im Bad Nauheimer Standesamt zu schließen und wollen Ihnen mit den nachfolgenden Informationen den unvermeidlichen „Papierkrieg“ so reibungslos wie möglich machen.

Wo muß ich was tun (Zuständigkeit):
Der Eheschließung geht die Anmeldung voraus. Diese Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Bestehen mehrere Wohnsitze, hat man eine entsprechende Wahlmöglichkeit. Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse und der Vorbereitung ihrer Beurkundung. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Trautermin durchgeführt werden.
Die Verlobten haben die beabsichtigte Eheschließung gemeinsam und persönlich beim Standesamt anzumelden. Ist einer der Verlobten aus wichtigem Grund (wie zum Beispiel längerer Auslandsaufenthalt) verhindert, so soll er eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden ist (Beitrittserklärung ist erhältlich beim Standesamt).


Auch wenn keiner von Ihnen in Bad Nauheim gemeldet ist, bleibt Ihnen unser Standesamt nicht verschlossen! Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldeformalitäten zur Eheschließung erledigt haben, setzen Sie sich mit dem Bad Nauheimer Standesamt in Verbindung. Ihr zuständiges Standesamt gibt auf Ihren Wunsch alle notwendigen Unterlagen an uns weiter, damit Sie bei uns heiraten können.

Benötigte Unterlagen
Notwendige Dokumente für die Anmeldung zur Eheschließung:
  • Wenn Sie beide deutsche Staatsangehörige sind...: Gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes. Diese Bescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt der Stadt, in der Sie gemeldet sind. Sie darf bei der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als eine Woche sein (Derzeitige Gebühr in Hessen = 8 Euro pro Bescheinigung).
  • ...und Ihr Familienstand ledig ist: Eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisteil. Diese bekommen Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes.
    - Bei Geburt im Ausland ist entweder eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit amtlicher deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Urkunde bedarf möglicherweise einer Apostille oder Legalisation (das ist eine Echtheitsbestätigung durch die zuständige ausländische Behörde oder deutsche Auslandsvertretung). Um zu erfahren, ob dies notwendig ist, fragen Sie uns..
  • ... oder Ihr Familienstand geschieden oder verwitwet ist:
    - Eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisteil. Diese bekommen Sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes und
    - Beglaubigte Abschrift des Eheregisters der Vorehe mit Eheauflösungsvermerk bzw. eine Sterbeurkunde des Ehepartners.
    - Geeignete Nachweise über die Auflösung aller weiteren Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde). Dies entfällt, wenn die letzte Ehe in Deutschland geschlossen bzw. geschieden wurde.
  • Verlobte mit gemeinsamen Kindern:
    - Geburtsurkunde des/der Kindes/r mit beiden Elternteilen,
    - ggf. Urkunde über Erklärung bzgl. der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge (Sorgeerklärung).
  • Sonstiges:
    - Bei elterlicher Sorge für – nicht gemeinsame – minderjährige Kinder:
    Geburtsurkunde des/der Kindes/r
  • Wenn ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor, bzw. rufen Sie uns an. Wir klären die für Sie speziell erforderlichen Unterlagen und geben Ihnen darüber ein entsprechend ausgefülltes Infoblatt mit.



Alle Unterlagen jetzt vorhanden?
Dann kann die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) erfolgen! Hierfür bitten wir um Terminabsprache unter den angegebenen Telefonnummern.
Wie auch in anderen Gemeinden oder Städten, herrscht im Bad Nauheimer Standesamt in den Monaten April bis September Hochbetrieb, vom „Wonnemonat“ Mai ganz zu schweigen. Zunehmend häufen sich auch die Eheschließungen im Dezember. Da die Anmeldung zur Eheschließung 6 Monate Gültigkeit behält (ab Tag der Anmeldung der Eheschließung), sollten Sie bei konkreten Terminwünschen möglichst frühzeitig das Standesamt aufsuchen. Eine verbindliche Zusage eines Termins für die Eheschließung kann aus rechtlichen Gründen erst nach der Anmeldung der Eheschließung erfolgen (Vorreservierungen werden nicht vorgenommen)!Namensführung der Ehegatten (§ 1355 BGB):
  • Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen.
  • Zum gemeinsamen Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau bestimmt werden. Wenn die Ehegatten bei der Eheschließung keine Namenswahl treffen, behält jeder den Familiennamen, den er bei der Eingehung der Ehe führt. Die Bestimmung des Ehenamens kann jederzeit nachgeholt werden.
  • Der Ehegatten, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann bei der Eheschließung (oder auch später) seinen bisherigen Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen (mit Bindestrich). Vorangestellt oder angefügt werden kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Ehename aus einer vorangegangenen Ehe. Bei Doppelnamen gelten Sonderregelungen.

Namensführung gemeinsamer Kinder (auch wenn sie schon da sind):
Die gemeinsamen Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern (sofern Sie einen solchen bestimmt haben). Führen Sie keinen gemeinsamen Ehenamen, müssen Sie zur Geburt des ersten gemeinsamen Kindes entscheiden, ob dieses (und alle weiteren) den Namen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll. Haben Sie bei der Eheschließung bereits ein oder mehrere gemeinsame Kinder und besteht für diese bisher keine gemeinsame Sorge, können Sie innerhalb von drei Monaten ab Tag der Eheschließung den Geburtsnamen des/der Kindes/r durch gemeinsame Erklärung beim Standesbeamten neu bestimmen.

Wann kann man in Bad Nauheim heiraten:
Um unseren Paaren weitgehend entgegenzukommen, gibt es in Bad Nauheim keine starr festgelegten Trautage. Trauungen sind grundsätzlich von Montag bis Freitag Vormittag (bis 12.00 Uhr) und an ausgesuchten Samstagen möglich. Wir versuchen die Terminwünsche unserer Brautpaare zu erfüllen. Haben Sie aber Verständnis dafür, dass es im Rahmen der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zu Einschränkungen in der Terminvergabe kommen kann.
Fordern Sie unsere Hochzeitsbroschüre mit weiteren Details rund um Ihre Eheschließung an oder laden Sie einfach die aktuelle Ausgabe rechts oben im Downloadbereich herunter).


Ansprechpartner:
Ingrid Opper, Tel. 06032-343-297, Parkstr. 40, Zimmer 0.04
e-Mail: ingrid.opper@bad-nauheim.de

Andreas Warmuth, Tel. 06032-343-296, Parkstr. 40, Zimmer 0.03
e-Mail: andreas.warmuth@bad-nauheim.de

Kosten
  • Anmeldung zur Eheschließung = 40,00 Euro
  • Anmeldung zur Eheschließung mit Beachtung von ausländischem Recht = 60 Euro
  • Vornahme der Eheschliessung innerhalb der Dienstzeiten = 40 Euro
  • Vornahme der Eheschliessung außerhalb der Dienstzeiten = 60 Euro
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses = 40,00 Euro
  • Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses mit Beachtung von ausländischem Recht = 60,00 Euro.

    Bei Eheschließungen außerhalb der üblichen Trauzeiten (z.B. Samstags) fallen ggf. weitere Gebühren an.

Weitere betreute Dienstleistungen

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