Herzlich Willkommen in Bad Nauheim...
...und selbstverständlich auch "Herzlich willkommen" im Bürgerbüro - denn wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche beim Bürgerbüro anmelden.
Meldepflichtig ist grundsätzlich, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die entsprechende Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
Grundsätzlich ist der Anmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).
...und selbstverständlich auch "Herzlich willkommen" im Bürgerbüro - denn wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche beim Bürgerbüro anmelden.
Meldepflichtig ist grundsätzlich, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die entsprechende Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
Grundsätzlich ist der Anmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).
Benötigte Unterlagen
- ggf. Anmeldeformular, erhältlich beim Bürgerbüro für 1,00 Euro oder in Schreibwarengeschäften (ebenfalls gegen Entgelt)
- Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von den anzumeldenden Personen (insbesondere Personalausweise wegen Anschriftenänderung)
Kosten
1,00 Euro für Formular
Weitere betreute Dienstleistungen
Abmeldung nach dem Meldegesetz
Ausgabe von Anträgen und Formularen
Auskunftssperre
Beglaubigungen
Einbürgerungen
Fahrzeugschein, Adressen- und Namensänderung
FEIN-Vergabe (FriedbergerEigentumsIdentifizierungsNummer)
Fischereischeine
Führungszeugnis
Fundsachen
Gebührenbefreiung oder -ermäßigung
Gewerbezentralregister, Auskunft
Grillplätze
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII (§§ 41 bis 46 SGB XII)
Jugendarbeitsschutzgesetz, Hinweise zu den ärztlichen Untersuchungen
Jugendarbeitsschutzgesetz, Nachuntersuchungsberechtigungsschein
Kinderreisepass
Lastenzuschuss, Antrag
Lohnsteuerkarte
Melde-, Aufenthalts-, Lebens-, Haushaltsbescheinigung
Melderegisterauskunft, einfache und erweiterte
Mietzuschuss, Wohngeld, Antrag
Neubürger, Informationen
Personalausweis
Reisepass
Rentenberatung
Rundfunkgebührenpflicht, Antrag zur Befreiung
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Übernahme von Heimkosten, Antrag auf Übernahme der Kosten für Heimpflege
Staatsangehörigkeitsausweis
Standesamtswesen
Ummeldung nach dem Meldegesetz - innerhalb von Bad Nauheim
Wahlen - Wählerverzeichnis - Briefwahlunterlagen
Wehrerfassung
Wohnberechtigungsbescheinigung
Wohnungsstatus - Änderungen
