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Anmeldung nach dem Meldegesetz
Fachdienst 1.3
Herzlich Willkommen in Bad Nauheim...

...und selbstverständlich auch "Herzlich willkommen" im Bürgerbüro - denn wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche beim Bürgerbüro anmelden.

Meldepflichtig ist grundsätzlich, wer eine Wohnung bezieht. Für Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr obliegt diese Pflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die entsprechende Bestellung bzw. der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.

Grundsätzlich ist der Anmeldeschein persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber den Meldeschein selbst - bei Familien genügt eine Unterschrift - unterschreiben. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung).

Benötigte Unterlagen
  • ggf. Anmeldeformular, erhältlich beim Bürgerbüro für 1,00 Euro oder in Schreibwarengeschäften (ebenfalls gegen Entgelt)
  • Ausweise (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass) von den anzumeldenden Personen (insbesondere Personalausweise wegen Anschriftenänderung)

Kosten
1,00 Euro für Formular

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