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Schiedsamt
Fachdienst 1.1
Das Schiedsamt führt Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Zweiten und Dritten Abschnitts des Hessischen Schiedsamtsgesetzes durch. Typischerweise sind folgende Anliegen beim Schiedsamt an der richtigen Stelle:
  • kleinere strafrechtliche Angelegenheiten wie leichte Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, u. a.
  • vermögensrechtliche Angelegenheiten wie Grenzstreitigkeiten, Nachbarschaftsrecht, Lärm, u. a.
Ziel ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Das Schiedsamt hat nicht die Funktion des "Schiedsrichters" und hat daher keine Entscheidung über "Recht oder Unrecht" zu treffen. Schiedspersonen führen bei ihrer Amtsausübung die Bezeichnung "Schiedsfrau" oder "Schiedsmann", sie sind ehrenamtlich tätig.

Der Schiedsamtsbezirk umfasst die Kernstadt, Nieder-Mörlen, Rödgen, Schwalheim, Steinfurth und Wisselsheim.

Adresse:
Rathaus, Parkstraße 36-38, EG
Bushaltestelle "Rathaus", Friedrichstrasse,
Linien 09, 10, 11, 14, 15, 300, 5952
Tel. 06032-343-214

Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung

Ansprechpartner:
Burkhart Rüster (Schiedsmann), Tel. 06032-9251911 (privat)
Burgallee 21, 61231 Bad Nauheim

Dr. Gert Hullen (Vertreter), Tel. 06032-929834 (privat)
Mozartstr. 23, 61231 Bad Nauheim

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