Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Nauheim beschließt aufgrund der Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik – jährlich eine Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplans unter Angaben des Gesamtbedarfs der Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit (Ergebnisplan) und die Ein- und Auszahlungen für die Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen (Finanzplan).

