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Dienstag, 05. Februar 2013 | 14:02 Uhr
Rathaus

Amtliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Steuern und Abgaben für das Kalenderjahr 2013


Gemäß den Bestimmungen des § 114 f Abs.1 Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung gelten die für das Kalenderjahr 2012 festgesetzten Steuern unverändert weiter.

Für folgende Steuern wird auf die Erteilung von Bescheiden für das Kalenderjahr 2013 verzichtet:
Gewerbesteuer
Grundbesitzabgaben
(Grundsteuer A und B, Müllgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Regenwassergebühren)
Hundesteuer
Zweitwohnungssteuer

Für alle Steuerschuldner, bei denen sich die Bemessungsgrundlagen seit der letzten Festsetzung nicht geändert haben, werden durch diese Amtliche Bekanntmachung die Steuern für das Kalenderjahr 2013 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2012 veranlagten Höhe und den Raten festgesetzt. Sollten sich die Bemessungsgrundlagen ändern, ergeht ein Änderungsbescheid.

Grundlage für die Zahlungen der Steuern und Abgaben sind die Beträge, die mit dem zuletzt erteilten Steuerbescheid festgesetzt wurden.

Die vierteljährlichen Raten der Steuern für das Kalenderjahr 2013 sind am 15.02.2013, 15.05.2013, 15.08.2013 und 15.11.2013 fällig.

Für Jahreszahler sind die Steuern und Abgaben in einer Summe zum 01.07.2013 fällig. Soweit beim Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Fachdienst 3.1 (Finanzverwaltung/Kasse) Einzugsermächtigungen vorliegen, werden die fälligen Raten abgebucht.

Alle Steuerzahler, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, werden aufgefordert, die Steuern termingerecht zu entrichten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Mit dem Tag der Amtlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Ihre Rechte
Gegen diese Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Fachdienst 3.1 (Finanzverwaltung/ Steuern und Abgaben), Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim, erhoben werden.

Bad Nauheim, den 07.01.2013
Der Magistrat der Stadt Bad Nauheim
gez. Brigitta Nell-Düvel
Erste Stadträtin




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